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Bildung und Teilhabe


Im Rahmen des Bildungspaketes Bildung und Teilhabe wird von den zuständigen Behörden auch die Lernförderung für Schüler aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wie es funktioniert und was Sie tun müssen, um in den Genuss der Förderung für Ihr Kind zu kommen, erklären wir Ihnen auf dieser Seite. 

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt im Bezug auf die Lernförderung für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten.

Für weiterführende Informationen zum Bildungspaket klicken Sie bitte hier:

Voraussetzungen

  1. Sie gehören zu der Gruppe der Leistungsberechtigten (siehe oben) und erhalten eine der oben genannten staatlichen Leistungen.
  2. Ihr Kind ist nicht älter als 25 Jahre.
  3. Ihr Kind erreicht voraussichtlich das Lernziel der Klasse nicht oder die Versetzung ist gefährdet. Seit August 2019 auch in begründeten Fällen, ohne dass die Versetzung gefährdet ist.
  4. Es liegt eine entsprechende Bescheinigung der Schule mit einer Förderempfehlung vor.

Was muss ich tun?

  1. Antrag besorgen und ausfüllen
    • Anlaufstellen für Anträge in Hessenhier klicken
    • Anlaufstellen für Anträge in Rheinland-Pfalzhier klicken
  2. Bescheinigung der Schule einholen
  3. Angebot vom Mini-Lernkreis anfordern: schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten per Email an mlk-deiss@t-online.de - wir melden uns bei Ihnen!
  4. Antrag bei der für Sie zuständigen Stelle stellen

Wann kann der Unterricht beginnen?

Sobald Sie den Bewilligungsbescheid von Ihrer zuständigen Behörde erhalten haben, senden Sie uns bitte eine Kopie dieses Schreibens zu. Nach Terminvereinbarung mit Ihnen starten wir mit dem Unterricht im bewilligten Umfang.

Ihre Vorteile beim Mini-Lernkreis:

  1. Wir rechnen alle Unterrichtsgebühren direkt mit der entsprechenden Behörde ab. Ihnen entstehen keine Kosten und Sie müssen auch nicht in Vorlage treten!
  2. Nähert sich der Bewilligungszeitraum dem Ende, weisen wir Sie darauf hin. Kann die Bewilligung verlängert werden, können wir den Unterricht fortsetzen. Ansonsten endet der Unterricht mit Ende des Bewilligungszeitraumes. Sie brauchen sich nicht um die Einhaltung von Kündigungsfristen zu kümmern!
  3. Sie erhalten für Ihr Kind einen hervorragenden Förderunterricht - individuell und zielgerichtet entsprechend den Bedürfnissen Ihres Kindes!

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