Bildung und TeilhabeIm Rahmen des Bildungspaketes Bildung und Teilhabe wird von den zuständigen Behörden auch die Lernförderung für Schüler aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Wie es funktioniert und was Sie tun müssen, um in den Genuss der Förderung für Ihr Kind zu kommen, erklären wir Ihnen auf dieser Seite. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungspaket gilt im Bezug auf die Lernförderung für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können nach § 6 AsylbLG Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten. Für weiterführende Informationen zum Bildungspaket klicken Sie bitte hier: Voraussetzungen
Was muss ich tun?
Wann kann der Unterricht beginnen?Sobald Sie den Bewilligungsbescheid von Ihrer zuständigen Behörde erhalten haben, senden Sie uns bitte eine Kopie dieses Schreibens zu. Nach Terminvereinbarung mit Ihnen starten wir mit dem Unterricht im bewilligten Umfang. Ihre Vorteile beim Mini-Lernkreis:
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